Mitglied der RAK Hameln

Erklärung zur Barrierefreiheit

Stand: 04. Juni 2026. Wir bemühen uns, unsere Website nach den Vorgaben der BITV 2.0 zugänglich zu gestalten.

Wir sind bestrebt, unsere Website im Einklang mit dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) sowie der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) für alle Nutzerinnen und Nutzer zugänglich zu machen.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit den genannten Vorgaben weitgehend vereinbar. Einzelne Inhalte oder Funktionen sind möglicherweise noch nicht vollständig barrierefrei gestaltet. Wir arbeiten kontinuierlich daran, die identifizierten Barrieren zu beseitigen.

2. Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde auf Grundlage einer internen Selbstbewertung erstellt. Eine externe Audit-Prüfung ist für das laufende Geschäftsjahr vorgesehen.

3. Kontakt bei Barrieren

Sollten Sie auf Barrieren stoßen oder Fragen zur Zugänglichkeit haben, wenden Sie sich bitte an unsere Kanzlei über das Kontaktformular. Wir nehmen Ihre Hinweise ernst und prüfen jede Rückmeldung zeitnah.

4. Schlichtungsverfahren

Sollte unsere Antwort Sie nicht zufriedenstellen, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Diese vermittelt zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen sowie privaten Anbietern bei Streitigkeiten zur Zugänglichkeit.