BGH präzisiert Anforderungen an Vertragsstrafenklauseln in B2B-Verträgen
Mit Urteil vom 14. April 2026 hat der Bundesgerichtshof die Maßstäbe für die Wirksamkeit von Vertragsstrafenklauseln in Geschäftsverträgen geschärft. Kanzlei am Ohrberg | RAin Redeker Carola überprüft auf Anfrage bestehende Liefer- und Kooperationsvereinbarungen unserer Unternehmensmandanten.
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